Cookie Consent by PrivacyPolicies.com Analysen ZVW

Die Trinkwasserverordnung "TVO" (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland am 21. Mai 2001, BGBl I 2001 S. 959 ff. erlassen; in Österreich wurde die Trinkwasserverordnung – TWV, BGBl. II Nr. 304/2001, 2001 aufgrund des Lebensmittelgesetzes 1975 erlassen und zuletzt durch BGBl. Nr. 121/2007 novelliert. Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der deutschen Trinkwasserverordnung heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.“

Der Bundesrat hat am 26. November 2010 eine Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Er ist dabei von dem Entwurf der Bundesregierung (BR-Drs 530/1/10) abgewichen, so dass das Bundesministerium für Gesundheit den Änderungen des Bundesrates noch zustimmen musste. Die Verkündung erfolgte am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt; die Änderungen traten am 1. November 2011 in Kraft.

Die Novelle bringt eine Reihe neuer Definitionen, die vermeintlich bestehende Unklarheiten beseitigen sollen. Wesentlicher ist die Einführung von Parametern betreffend die Radioaktivität und Uran sowie die Einführung eines sogenannten technischen Maßnahmewertes für Legionellen. Wesentlich schärfer wird die Verordnung für gewerbliche Vermieter und die Betreiber von Gebäuden, in denen Dienste für die Öffentlichkeit angeboten werden, also zum Beispiel Ämter, Wohnheime, Gerichte, Gaststätten und ähnliche. Werden in diesen Gebäuden am Wasserhahn die Grenzwerte der Anlagen 1 oder 2 überschritten, ist dies strafbar. Die Strafbarkeit trifft den Eigentümer des Gebäudes als Betreiber der Hausinstallation, juristische Personen müssen also die Verantwortung für die von ihnen verwalteten Gebäude auf eine natürliche Person delegieren. Die chemischen Parameter wurden weitestgehend unverändert belassen, lediglich für Cadmium, die elektrische Leitfähigkeit und Sulfat erfolgten kleinere Anpassungen.

 

Quelle Wikipedia

Aktuelle Messdaten des Zweckverbandes

 

Unser Wasser wird nach dem Wasch- und Reinigungsgesetz dem Härtebereich „hart“ zugeordnet (18,5°dH). Stand März 2024

Analyse Geschwand 11.03.2024 - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Analyse Hardt 12.09.2023 - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Meusquelle - 2023 Rohwasseruntersuchung gemäß Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)

Analyse Geschwand 11.07.2022 - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Meusquelle - 2022 Rohwasseruntersuchung gemäß Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)

Trinkwasseruntersuchung - Wichsensteingruppe Meusquelle und Ortsnetz

Analyse Morschreuth 11.04.2022 - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Meusquelle - 2021 Rohwasseruntersuchung gemäß Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)

Analyse 20 Parameter 2021-02 - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Analyse 20 Parameter 2020-06 - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Meusquelle - 2018 Rohwasseruntersuchung gemäß Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)

Analyse Hartenreuth - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Analyse 120 Parameter - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Analyse 20 Parameter - Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Radionuklidanalyse

Begleitschreiben zur Trinkwasseruntersuchung


Zur Absicherung der Wasserversorgung ist jeder Wasserversorger verpflichtet ein zweites Standbein zu schaffen. Aus diesem Grund hat der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe eine 900 Meter lange Rohrleitung von Leimersberg (Betzensteingruppe) nach Linden (Wichsensteingruppe) gelegt. Wenn in diesem Fall das Wasser von der Betzensteingruppe übernommen wird, stammt es aus der Quelle in Wolfsberg.
Hier finden Sie die Rohwasseruntersuchung gemäß Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) der Wasserversorgung der Betzensteingruppe an der Quelle in Wolfsberg.